Atemschutz
Bei Bränden und anderen Schadensereignissen ist es oft nicht zu verhindern, dass Einsatzkräfte in einer für den Menschen gesundheitsgefährdenden Atmosphäre arbeiten müssen. Dann schützen wir uns mit Atemschutzgeräten.
In unseren beiden Großfahrzeugen HLF20/16 und V-LKW sind jeweils zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte in der Mannschaftskabine in spezielle Halterungen eingebaut. Damit ist es den Einsatzkräften möglich während der Anfahrt einen Trupp auszurüsten. Weitere Geräte sind im jeweiligen Aufbau verlastet.
Können Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmen gesundheitsschädigender Stoffe (Atemgifte) gefährdet werden, müssen entsprechend der möglichen Gefährdung geeignete Atemschutzgeräte getragen werden.
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ durchgeführt. Bei der Aus- und Fortbildung sollen sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß den Einsatzgrundsätzen richtig verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben können. Hierfür werden Übungen durchgeführt, welche Sicherheit im Umgang mit dem Gerät vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.
Da diese besondere Tätigkeit zusätzliche Ausbildung, regelmäßiges Training und körperliche Eignung erfordert und darüber hinaus jährliche Sonderübungen und regelmäßige ärztliche Untersuchungen notwendig sind, haben wir unsere als Atemschutzgeräteträger in einer Fachgruppe zusammen gefasst.